JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 17.07.2002, Aktenzeichen: 3 W 82/02
| Leitsatz: | 1. Ein gemeinschaftliches Testament scheidet nicht schon deshalb aus, weil die Ehegatten in zwei getrennten Urkunden testiert haben. 2. Haben die Eheleute ohne Bezugnahme aufeinander in getrennten Schriftstücken ihre letztwilligen Verfügungen getroffen, liegt ein gemeinschaftliches Testament jedoch nur dann vor, wenn den beiden Testamentsurkunden selbst eine gemeinschaftliche Erklärung zu entnehmen ist (Anschluss an Senat, FGPrax 2000, 244). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2265, |
| Stichworte: | Gemeinschaftliches Testament, getrennte Urkunden, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 11/02 vom 08.02.2002 AG Betzdorf 6 VI 363/01 |
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