JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 17.07.2002, Aktenzeichen: 2 WF 35/02
| Leitsatz: | Vollstreckbar ist auch ein Vergleich, wonach sich die Parteien "darüber einig" sind, dass ein bestimmter Unterhaltsbetrag geschuldet wird, jedoch hiervon geleistete Zahlungen, die nicht näher beziffert werden, abzuziehen seien. Weil die Frage umstritten ist, kann dennoch für eine neue Klage aus dem Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt werden; dies setzt aber grundsätzlich voraus, dass eine Vollstreckung aus dem Vergleich versucht worden ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 704, ZPO § 114, |
| Verfahrensgang: | AG - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein 5b F 11/02 vom 04.02.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 17.07.2002, Aktenzeichen: 2 WF 35/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 17.07.2002, 2 WF 35/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum