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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 17.07.2002, Aktenzeichen: 2 WF 35/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 2 WF 35/02

Beschluss vom 17.07.2002


Leitsatz:Vollstreckbar ist auch ein Vergleich, wonach sich die Parteien "darüber einig" sind, dass ein bestimmter Unterhaltsbetrag geschuldet wird, jedoch hiervon geleistete Zahlungen, die nicht näher beziffert werden, abzuziehen seien. Weil die Frage umstritten ist, kann dennoch für eine neue Klage aus dem Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt werden; dies setzt aber grundsätzlich voraus, dass eine Vollstreckung aus dem Vergleich versucht worden ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 704, ZPO § 114,
Verfahrensgang:AG - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein 5b F 11/02 vom 04.02.2002
Rechtskraft:ja

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