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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 17.05.2000, Aktenzeichen: 5 WF 50/00 



OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 50/00

Beschluss vom 17.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Nimmt der im Übrigen nicht postulationsfähige Rechtsanwalt Tätigkeiten wahr, auf die sich der Anwaltszwang nicht bezieht - hier: Rüge der Unzuständigkeit des Familiengerichts -, können hierfür erstattungsfähige Kosten entstehen.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 78, ZPO § 91, ZPO § 281, BRAGO § 56, BRAGO § 31,
Stichworte:Erstattungsfähigkeit, Bestellung, Prozessbevollmächtigter, Zuständigkeitsrüge,

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