JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 17.05.2000, Aktenzeichen: 5 WF 50/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Nimmt der im Übrigen nicht postulationsfähige Rechtsanwalt Tätigkeiten wahr, auf die sich der Anwaltszwang nicht bezieht - hier: Rüge der Unzuständigkeit des Familiengerichts -, können hierfür erstattungsfähige Kosten entstehen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Vorschriften: | ZPO § 78, ZPO § 91, ZPO § 281, BRAGO § 56, BRAGO § 31, |
| Stichworte: | Erstattungsfähigkeit, Bestellung, Prozessbevollmächtigter, Zuständigkeitsrüge, |
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