JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 17.01.2001, Aktenzeichen: 2 WF 91/00
| Leitsatz: | In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Senat nunmehr den Geschäftswert des Antrags auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für die Zeit des Getrenntlebens grundsätzlich entsprechend der Höhe des halbjährigen Mietzinses fest; die frühere abweichende Auffassung (JurBüro 1988,339) ist aufgegeben. |
| Rechtsgebiete: | HausratsVO, BGB |
| Vorschriften: | HausratsVO § 21 Abs. 3, BGB § 1361 b, |
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