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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 16.11.2000, Aktenzeichen: 3 W 191/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 191/00

Beschluss vom 16.11.2000


Leitsatz:1. Gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist die unbefristete Beschwerde nach § 71 GBO gegeben.

2. In Verfahren betreffend die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können sich die Beteiligten nach Maßgabe des § 13 FGG von Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Vollmacht von Amts wegen zu prüfen, dagegen nicht die des vorgelegten Vollmachtsnachweises.
Rechtsgebiete:GBO
Vorschriften:GBO § 78, GBO § 80 Abs. 1 Satz 1, GBO § 80 Abs. 1 Satz 3, GBO § 71,

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