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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 3 W 177/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 177/01

Beschluss vom 16.10.2001


Leitsatz:Nach der Entlassung des Insolvenzverwalters aus seinem Amt erlischt dessen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen; er kann und muss die von ihm beanspruchte Vergütung verbunden mit der Einreichung einer Schlussrechnung geltend machen.
Rechtsgebiete:InsO, InsVV
Vorschriften:InsO § 4, InsO § 7 Abs. 1 Satz 2, InsO § 64 Abs. 3, InsO § 66, InsVV § 8 Abs. 1 Satz 3, InsVV § 9,
Verfahrensgang:LG Zweibrücken 4 T 6/01
AG Zweibrücken IN 24/99

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