JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 3 W 177/01
| Leitsatz: | Nach der Entlassung des Insolvenzverwalters aus seinem Amt erlischt dessen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen; er kann und muss die von ihm beanspruchte Vergütung verbunden mit der Einreichung einer Schlussrechnung geltend machen. |
| Rechtsgebiete: | InsO, InsVV |
| Vorschriften: | InsO § 4, InsO § 7 Abs. 1 Satz 2, InsO § 64 Abs. 3, InsO § 66, InsVV § 8 Abs. 1 Satz 3, InsVV § 9, |
| Verfahrensgang: | LG Zweibrücken 4 T 6/01 AG Zweibrücken IN 24/99 |
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