JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 16.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 703/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt nicht zum Absehen von den Kosten des Rechtsmittelverfahrens, wenn der Verteidiger ihre Unrichtigkeit ohne weiteres hätte erkennen können. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 8 Abs. 1, |
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