JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 16.01.2001, Aktenzeichen: 3 W 237/00
| Leitsatz: | 1.) Hinsichtlich der Vergütung des Nachlassinsolvenzverwalters bestehen gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren keine Besonderheiten. 2.) Die Darstellung eines Sachverhaltes durch das Erstbeschwerdegericht kann ausnahmsweise dann durch eine konkrete Bezugnahme auf bestimmte Urkunden oder Aktenteile ersetzt werden, wenn sich für das Rechtsbeschwerdegericht hieraus zuverlässig ergibt, von welchem Sachverhalt auszugehen ist. 3.) Ein Unterschreiten des Regelvergütungssatzes kommt über die in § 3 InsVV enumerativ genannten Fälle hinaus dann in Betracht, wenn der qualitative und quantitative Zuschnitt des Verfahrens ganz erheblich hinter den Kriterien des Normalfalles eines Insolvenzverfahrens zurückbleibt. |
| Rechtsgebiete: | InsO, InsVV |
| Vorschriften: | InsO § 6 Abs. 1, InsO § 7 Abs. 1 Satz 1, InsO § 64 Abs. 3, InsVV § 2, InsVV § 3 Abs. 2, |
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