JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 15.11.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 238/00
| Leitsatz: | Erscheint der Verteidiger in der Hauptverhandlung, um ausschließlich auf eine Aussetzung hinzuwirken, so will er den nicht erschienenen Angeklagten nicht in diesem Termin vertreten, so dass insoweit die Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO gegeben ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 412 Satz 1, StPO § 329 Abs. 1, |
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