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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 4 W 9/07 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 9/07

Beschluss vom 15.03.2007


Leitsatz:Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn ein gegen mehrere Schuldner gerichtetes Mahnverfahren nach Widerspruchseinlegung der Schuldner vom Prozessgericht ohne einen förmlichen Beschluss in mehrere Verfahren getrennt wird. Die Verfahrensgebühr darf in einem solchen Fall nicht mehrfach verlangt werden.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 66,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 446/05 vom 30.03.2006

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