JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 4 W 9/07
| Leitsatz: | Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn ein gegen mehrere Schuldner gerichtetes Mahnverfahren nach Widerspruchseinlegung der Schuldner vom Prozessgericht ohne einen förmlichen Beschluss in mehrere Verfahren getrennt wird. Die Verfahrensgebühr darf in einem solchen Fall nicht mehrfach verlangt werden. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 66, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 446/05 vom 30.03.2006 |
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