JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 14.05.2001, Aktenzeichen: 3 W 36/01
| Leitsatz: | Leitsatz: Einzelzwangsvollstreckung bei Insolvenz (1) Insolvenzgläubiger gehören nicht zu den gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO privilegierten Gläubigern von Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, die auch während der Dauer des Insolvenzverfahrens in den gemäß § 850 f Abs. 2 ZPO evtl. erweitert pfändbaren Teil der künftigen Bezüge des Schuldners vollstrecken dürfen. (2) Das gilt auch für den Fall, dass ein Insolvenzgläubiger auf eine Beteiligung am Insolvenzverfahren verzichtet. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Vorschriften: | InsO § 38, InsO § 89, ZPO § 766, ZPO § 850 c, ZPO § 850 f Abs. 2, |
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