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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 14.02.2002, Aktenzeichen: 6 UF 5/00 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 6 UF 5/00

Beschluss vom 14.02.2002


Leitsatz:Haben Ehegatten in zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Trennung in einem notariellen Vertrag die Vermögensauseinandersetzung durchgeführt und die eheliche Versorgungsgemeinschaft aufgelöst und erfolgt danach durch einen der Ehegatten die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge an die Rentenversicherung für Zeiten vor der Eheschließung, findet über die dadurch begründeten Anrechte der Versorgungsausgleich nicht statt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1587,
Verfahrensgang:AG Grünstadt F 119/98

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