JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 14.02.2002, Aktenzeichen: 6 UF 5/00
| Leitsatz: | Haben Ehegatten in zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Trennung in einem notariellen Vertrag die Vermögensauseinandersetzung durchgeführt und die eheliche Versorgungsgemeinschaft aufgelöst und erfolgt danach durch einen der Ehegatten die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge an die Rentenversicherung für Zeiten vor der Eheschließung, findet über die dadurch begründeten Anrechte der Versorgungsausgleich nicht statt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1587, |
| Verfahrensgang: | AG Grünstadt F 119/98 |
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