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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 3 W 266/03 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 266/03

Beschluss vom 14.01.2004


Leitsatz:Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 22 Abs. 2 Satz 1, FGG § 29 Abs. 1, FGG § 29 Abs. 4, FGG § 56g Abs. 5,
Stichworte:Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin in die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 726/03 vom 21.10.2003
AG Sinzig 2 XVII 89/03

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