JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 3 W 266/03
| Leitsatz: | Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 22 Abs. 2 Satz 1, FGG § 29 Abs. 1, FGG § 29 Abs. 4, FGG § 56g Abs. 5, |
| Stichworte: | Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin in die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 726/03 vom 21.10.2003 AG Sinzig 2 XVII 89/03 |
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