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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 12.11.2007, Aktenzeichen: 5 WF 194/07 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 194/07

Beschluss vom 12.11.2007


Leitsatz:Die Frist für eine Klage - Korrekturklage - auf rückwirkende Herabsetzung des im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Beschluss festgesetzten Unterhalts wird nur durch Erhebung der Klage gewahrt. Die Einreichung bzw. Übersendung eines Prozesskostenhilfeantrags an den Prozessgegner steht dem nicht gleich.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 323 Abs. 3 Satz 1, ZPO § 654 Abs. 2 Satz 1,
Verfahrensgang:AG Speyer 42 F 190/07 vom 17.08.2007

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