JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 12.09.2005, Aktenzeichen: 2 UF 157/03
| Leitsatz: | Ist erstinstanzlich im Scheidungsverbund zum Ausgleich von Anrechten aus einer betrieblichen Altersversorgung eine Beitragszahlung nach § 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG angeordnet worden und entfallen im Laufe des Verfahrens zweiter Instanz die dafür erforderlichen Voraussetzungen, weil der Berechtigte nunmehr die Voraussetzungen für eine Vollrente wegen Alters erfüllt, so ist es zulässig, erstmals im zweiten Rechtszug Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu stellen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, VAHRG |
| Vorschriften: | ZPO § 623 Abs. 4, VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2, |
| Stichworte: | Scheidungsverbund: erstmaliger Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs im zweiten Rechtszug, |
| Verfahrensgang: | AG Ludwigshafen am Rhein 5 d F 140/03 |
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