( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 12.09.2003, Aktenzeichen: 3 W 177/03 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 177/03

Beschluss vom 12.09.2003


Leitsatz:Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe) dürfen einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten und verbietet es die Unschuldsvermutung, bei Beweisüberlegungen zum Nachteil eines Beteiligten die bloße Tatsache ausschlagen zu lassen, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ohne rechtskräftige Verurteilung geführt worden ist.
Rechtsgebiete:PStG, FGG, EMRK, GG
Vorschriften:PStG § 15 a, PStG § 15 b Abs. 2, PStG § 45 Abs. 1, PStG § 48 Abs. 1, PStG § 49, FGG § 12, FGG § 25, EMRK Art. 6 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 1,
Stichworte:Anlegung eines Familienbuchs,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 127/03 vom 15.07.2003
AG Koblenz 28 UR III 64/02

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 12.09.2003, Aktenzeichen: 3 W 177/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-zweibruecken/olg-zweibruecken-beschluss-vom-12-09-2003-az-3-w-17703

"OLG-ZWEIBRüCKEN - 12.09.2003, 3 W 177/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN