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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 12.09.2000, Aktenzeichen: 3 W 201/00 



OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 3 W 201/00

Beschluss vom 12.09.2000


Leitsatz:Anmeldung des Ausscheidens und der Neubestellung von GmbH-Geschäftsführern zum Handelsregister

KostO §§ 27 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 2 Nr. 7, 44 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 lit. a, 156; GmbHG § 39 Abs. 1

1. Mehrere Verfahren nach § 156 KostO, die voneinander unabhängige Beurkundungsvorgänge mit gänzlich unterschiedlichen Kostenschuldnern betreffen, dürfen nicht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden werden.

2. Die Entlassung eines Geschäftsführers und die Berufung eines neun sind jeweils voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte. Sie betreffen verschiedene Verfahrensgegenstände, deren Werte gemäß § 44 Abs. 2 lit. a KostO zusammenzurechnen sind.
Rechtsgebiete:KostO, GmbHG
Vorschriften:KostO § 27 Abs. 3 Satz 3, KostO § 38 Abs. 2 Nr. 7, KostO § 44 Abs. 1 Satz 1, KostO § 44 Abs. 2 lit. a, KostO § 156, GmbHG § 39 Abs. 1,

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