JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 12.09.2000, Aktenzeichen: 3 W 178/00
| Leitsatz: | Registerrechtliche Behandlung einer vor Eintragung der GmbH vorgenommenen Änderung des Gesellschaftsvertrages KostO §§ 16 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 7, 156; GmbHG §§ 7 Abs. 1, 8, 54 Abs. 1 Satz 1 und 2 1. Mehrere Verfahren nach § 156 KostO, die voneinander unabhängige Beurkundungsvorgänge mit gänzlich unterschiedlichen Kostenschuldnern betreffen, dürfen nicht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden werden. 2. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages vor Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss nicht förmlich zum Handelsregister angemeldet werden. Es reicht statt dessen aus, dass die erforderlichen Unterlagen über die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die Geschäftsführer formlos vorgelegt werden. |
| Rechtsgebiete: | KostO, GmbHG |
| Vorschriften: | KostO § 16 Abs. 1, KostO § 38 Abs. 2 Nr. 7, KostO § 156, GmbHG § 7 Abs. 1, GmbHG § 8, GmbHG § 54 Abs. 1 Satz 1, GmbHG § 54 Abs. 1 Satz 2, |
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