JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 12.06.2003, Aktenzeichen: 6 WF 91/03
| Leitsatz: | Solche Ausdrucke sind mangels Offenlegung der Berechnungsfaktoren kaum nachvollziehbar und enthalten im Einzelfall oft nicht benötigte Zusatzinformationen, die für Verwirrung sorgen. Sie dienen deshalb lediglich der internen Vorbereitung der Entscheidung durch Erleichterung des Berechnungsvorganges. Von einer übersichtlichen Darstellung der Berechnung des Klageanspruchs und seiner Grundlagen, die aus sich selbst heraus und damit insbesondere auch für die Parteien verständlich ist, entbinden sie das Gericht jedoch nicht. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 11 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Kandel 2 F 3/02 vom 19.02.2003 |
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