JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 12.05.2006, Aktenzeichen: 2 WF 103/06
| Leitsatz: | Betreut der auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommene Beklagte ein gemeinsames Kind, so ist bei der Berechnung des Einkommens der Klägerin der von ihr als Kindesunterhalt geschuldete und titulierte Tabellenbetrag in Abzug zu bringen. Ihren so ermittelten Unterhaltsanspruch kann die Klägerin allerdings nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht durchsetzen, solange und soweit sie den Kindesunterhalt nicht zahlt (Anschluss an OLG Koblenz OLGR 2004, 301). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 1559, BGB § 1573 Abs. 2, |
| Stichworte: | Kein Anspruch auf vollen Ehegattenunterhalt ohne gleichzeitige Erfüllung der eigenen Pflicht zur Leistung von Kindesunterhalt, |
| Verfahrensgang: | AG Bad Dürkheim 1 F 168/05 vom 16.03.2006 |
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