JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 12.04.2001, Aktenzeichen: 3 W 23/01
| Leitsatz: | Notgeschäftsführer bei Insolvenz einer GmbH Auch wenn die Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO die eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB nicht ausschließt, ist ein für die Bestellung eines Notgeschäftsführers vorausgesetzter dringender Fall zu verneinen, wenn für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft ein Verfahrenspfleger bestellt ist und diese Maßnahme ausreicht, drohende Schäden abzuwenden (hier wegen Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, BGB, InsO, ZPO |
| Vorschriften: | GmbHG § 6, GmbHG § 35, BGB § 29, InsO § 4, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, ZPO § 57, |
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