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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 4 W 25/04 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 25/04

Beschluss vom 12.03.2004


Leitsatz:Für einen Kostenbeschluss gegen den nach Parteiwechsel ausscheidenden Kläger besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn dem Beklagten durch das Ausscheiden keine zusätzlichen ausscheidbaren Kosten entstanden sind.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2, ZPO § 269 Abs. 4,
Stichworte:Parteiwechsel auf Klägerseite: Voraussetzungen eines Kostenbeschlusses gegen den ausscheidenden Kläger,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 570/03 vom 02.12.2003

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