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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 3 W 284/03 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 284/03

Beschluss vom 12.03.2004


Leitsatz:Sollen bei einem gerichtlichen Vergleich über den Text hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, so stellt dieser nur dann eine wirksame Vollstreckungsgrundlage dar, wenn die Schriftstücke in dem Protokoll als "Anlage" bezeichnet und diesem beigefügt sind.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 1, ZPO § 160 Abs. 5, ZPO § 887,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 4 O 124/03

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