JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 12.03.2001, Aktenzeichen: 5 WF 120/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Der Unterhaltsanspruch der hilfsbedürftigen Partei gegen ihren Ehemann umfasst auch einen Anspruch auf angemessenes Taschengeld. Angesichts der grundsätzlichen Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs von bis zu 7/10 ist es regelmäßig angemessen, diesen Bruchteil des Taschengeldes auch zur Zahlung von Raten auf die Prozesskosten zu verwenden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 115, ZPO § 120 Abs. 4, ZPO § 124 Nr. 2 Halbs. 2, BGB § 1360 a, |
| Stichworte: | Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe, Taschengeldanspruch, |
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