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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 12.03.2001, Aktenzeichen: 5 WF 120/00 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 120/00

Beschluss vom 12.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Der Unterhaltsanspruch der hilfsbedürftigen Partei gegen ihren Ehemann umfasst auch einen Anspruch auf angemessenes Taschengeld. Angesichts der grundsätzlichen Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs von bis zu 7/10 ist es regelmäßig angemessen, diesen Bruchteil des Taschengeldes auch zur Zahlung von Raten auf die Prozesskosten zu verwenden.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 115, ZPO § 120 Abs. 4, ZPO § 124 Nr. 2 Halbs. 2, BGB § 1360 a,
Stichworte:Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe, Taschengeldanspruch,

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