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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 11.12.2007, Aktenzeichen: 2 UF 8/06 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 2 UF 8/06

Beschluss vom 11.12.2007


Leitsatz:Kann der Ausgleichspflichtige nach Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs seinen angemessenen Unterhalt aus den im verbleibenden Alterseinkünften bestreiten und lebt der Ausgleichsberechtigte nicht in deutlich günstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen, so kommt eine Kürzung der Ausgleichsrente im Hinblick auf die aus der Betriebsrente zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Vorschriften:BGB § 1587 b, BGB § 1587 h, VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1,
Stichworte:Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich,
Verfahrensgang:AG Bad Dürkheim, 1 F 98/01 vom 29.11.2005

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