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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 11.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 610/00 (Vollz) 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 610/00 (Vollz)

Beschluss vom 11.12.2000


Leitsatz:Die Vollzugsanstalt darf die Weiterleitung eines unfrankierten Briefes auch dann nicht verweigern, wenn absehbar ist, dass der Empfänger die Annahme verweigern wird.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 30,

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