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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 11.09.2006, Aktenzeichen: 3 W 173/06 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 173/06

Beschluss vom 11.09.2006


Leitsatz:1. Lehnt der Betroffene im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren die Begutachtung durch einen Sachverständigen ab, so hat das Gericht, um dem Amtsermittlungsgrundsatz zu genügen, Zwangsmaßnahmen nach § 68 b Abs. 3 und 4 FGG zu ergreifen.

2. Die durch Art. 6 Abs. 2 EMRK garantierte Unschuldsvermutung erstreckt sich nicht auf Verfahren, die die Unterbringung einer Person wegen psychischer Erkrankung mit dem Ziel der präventiven Gefahrenabwehr zum Gegenstand haben.
Rechtsgebiete:EMRK, FGG
Vorschriften:EMRK Art. 6 Abs. 2, FGG § 12, FGG § 68 b Abs. 3, FGG § 68 b Abs. 4, FGG § 70,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 375/06 vom 16.08.2006
AG Andernach 10 XIV 331/06.L

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