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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 11.09.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 223/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ss 223/00

Beschluss vom 11.09.2000


Leitsatz:Von der Anordnung eines Regelfahrverbotes kann abgesehen werden, wenn seit Begehung des Verstoßes inzwischen mehr als zwei Jahre vergangen sind und der Betroffene in dieser Zeit bei einer nicht unerheblichen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Rechtsgebiete:StVG, BKatV
Vorschriften:StVG § 25, BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1,

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