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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 11.07.2000, Aktenzeichen: 3 W 80/00 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 3 W 80/00

Beschluss vom 11.07.2000


Leitsatz:§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Nr. 1, 22 GrdEStG

Das Grundbuchamt muss bei einem Grundstückserwerb im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrdEStG die Eintragung von der Vorlage einer Unbededenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde abhängig machen; ein Verzicht auf die Vorlage kommt nur in Betracht, wenn bestimmte Tatbestände der Steuerbefreiung eindeutig erfüllt sind.
Rechtsgebiete:GrdEStG
Vorschriften:GrdEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrdEStG § 3 Nr. 1, GrdEStG § 22,

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