JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 11.05.2007, Aktenzeichen: 3 W 153/06
| Leitsatz: | Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung war bis zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung auf den Zeitpunkt des Ausscheidens verpflichtet. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 675, BGB § 666, BGB § 259, WEG § 28 Abs. 3, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4, WEG § 45 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 12/06 vom 03.07.2006 AG Diez 10 UR II 244/05.WEG |
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