JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 3 W 184/01
| Leitsatz: | 1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3 WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen. 2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer. 3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 25 Abs. 3, WEG § 25 Abs. 5, |
| Stichworte: | Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 5 T 72/00 AG Ludwigshafen am Rhein 2 e UR II 96/99 WEG |
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