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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 3 W 184/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 184/01

Beschluss vom 11.03.2002


Leitsatz:1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3 WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen.

2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer.

3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 25 Abs. 3, WEG § 25 Abs. 5,
Stichworte:Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 5 T 72/00
AG Ludwigshafen am Rhein 2 e UR II 96/99 WEG

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