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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.09.2001, Aktenzeichen: 3 W 204/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 204/01

Beschluss vom 10.09.2001


Leitsatz:Anordnung von Abschiebungshaft zur Sicherung der Zurückschiebung

1. Die mit dem Vollzug eines Rückübernahmeabkommens verbundene Bearbeitungsdauer steht der Anordnung von Abschiebungshaft zur Sicherung der Zurückschiebung grundsätzlich nicht entgegen.

2. Die Frage, ob der Betroffene gemäß § 55 Abs. 2 AuslG einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat, ist im Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen nicht zu prüfen (im Anschluss an BayObLGZ 1991, 247, 250).
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 55, AuslG § 57, AuslG § 58, AuslG § 61,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 2 T 116/01
AG Simmern 9 XIV 6/O1.B

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