JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 10.09.2001, Aktenzeichen: 3 W 204/01
| Leitsatz: | Anordnung von Abschiebungshaft zur Sicherung der Zurückschiebung 1. Die mit dem Vollzug eines Rückübernahmeabkommens verbundene Bearbeitungsdauer steht der Anordnung von Abschiebungshaft zur Sicherung der Zurückschiebung grundsätzlich nicht entgegen. 2. Die Frage, ob der Betroffene gemäß § 55 Abs. 2 AuslG einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat, ist im Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen nicht zu prüfen (im Anschluss an BayObLGZ 1991, 247, 250). |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 55, AuslG § 57, AuslG § 58, AuslG § 61, |
| Verfahrensgang: | LG Bad Kreuznach 2 T 116/01 AG Simmern 9 XIV 6/O1.B |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 10.09.2001, Aktenzeichen: 3 W 204/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-ZWEIBRüCKEN - 10.09.2001, 3 W 204/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum