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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.07.2001, Aktenzeichen: 3 W 143/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 143/01

Beschluss vom 10.07.2001


Leitsatz:Untätigkeitsbeschwerde im Insolvenzverfahren

Wenn das Landgericht im Insolvenzverfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde (hier: des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen angeblich verzögerter Festsetzung seiner Vergütung) entscheidet, ist hiergegen keine außerordentliche weitere Beschwerde eröffnet
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Vorschriften:ZPO § 567, InsO § 4, InsO § 6, InsO § 7,
Verfahrensgang:LG Zweibrücken 4 T 106/01
AG Zweibrücken IN 72/99

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