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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.06.2002, Aktenzeichen: 2 WF 37/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 2 WF 37/02

Beschluss vom 10.06.2002


Leitsatz:Eine Verständigung der Eltern über das Sorgerecht löst auch dann keine Vergleichsgebühr aus, wenn durch gerichtlich protokollierte elterliche Vereinbarung die Fortgeltung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter (befristeter) Bevollmächtigung der Mutter zur alleinigen Regelung der Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bestimmt wird, hier mit Ausnahme von Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie schulischer Ausbildung des Kindes (Fortführung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. KostRsp. § 23 BRAGO Nr. 7; FamRZ 2001, 506 und 1393).
Rechtsgebiete:BRAGO, BGB
Vorschriften:BRAGO § 23, BGB § 1671,
Verfahrensgang:AG - Familiengericht - Kandel F 28/01
Rechtskraft:ja

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