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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.04.2007, Aktenzeichen: 4 W 25/07 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 25/07

Beschluss vom 10.04.2007


Leitsatz:Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn ein gegen mehrere Schuldner gerichtetes Mahnverfahren nach Widerspruchseinlegung der Schuldner vom Prozessgericht ohne einen förmlichen Beschluss in mehrere Verfahren getrennt wird. Die Verfahrensgebühr darf in einem solchen Fall nicht mehrfach verlangt werden.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 66,
Verfahrensgang:LG Frankenthal(Pfalz) 2 S 320/06 vom 02.02.2007
AG Ludwigshafen am Rhein 2 f C 58/06

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