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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.04.2006, Aktenzeichen: 6 W 8/06 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 6 W 8/06

Beschluss vom 10.04.2006


Leitsatz:Das Wegnahmerecht des Besitzers gemäß § 997 Abs. 1 BGB begründet kein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB für den Besitzer, sondern nur einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme gemäß § 258 Satz 2 BGB gegen den Eigentümer. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers besteht deshalb in vollem Umfang ungeachtet der Pflicht zur Gestattung der Wegnahme.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 258, BGB § 273, BGB § 997 Abs. 1,
Stichworte:Zur Unterscheidung zwischen Wegnahmerecht und Zurückbehaltungsrecht,
Verfahrensgang:LG Landau in der Pfalz 2 O 492/05 vom 06.02.2006

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