Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 10.04.2003, Aktenzeichen: 4 W 35/03 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 35/03

Beschluss vom 10.04.2003


Leitsatz:Grundsätzlich sind im Berufungsrechtszug keine Verkehrsanwaltskosten zu erstatten. Eine Ausnahme kommt aber dann in Betracht, wenn es der Partei - auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes - nicht zugemutet werden kann, ihren auswärtigen Prozessbevollmächtigten persönlich oder schriftlich zu unterrichten, weil der Rechtsstreit einen besonders komplexen Streitstoff betrifft, der sich gegenüber der ersten Instanz ausgeweitet hat und sich nur schwer darstellen lässt.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 91, BRAGO § 52,
Stichworte:Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 7 O 634/99 vom 06.03.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 10.04.2003, Aktenzeichen: 4 W 35/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 10.04.2003, 4 W 35/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum