JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 10.03.2000, Aktenzeichen: 3 W 46/00
| Leitsatz: | Richterablehnung bei Strafantrag gegen eine Partei Das eigene Verhalten einer Partei begründet als solches grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund. Durch Angriffe auf den Richter kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten. Das gilt auch dann, wenn sich der Richter durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag gegen die Partei zur Wehr gesetzt hat und damit als Zeuge in einem Strafverfahren in Betracht kommt. Das Recht zur Selbstablehnung eines Richters infolge der Angriffe bleibt hiervon unberührt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, |
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