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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 09.04.2002, Aktenzeichen: 3 W 236/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 236/01

Beschluss vom 09.04.2002


Leitsatz:1. Die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände haben bei der Berechnungsgrundlage der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters außer Betracht zu bleiben, wenn dieser die Gegenstände verwertet hat.

2. Eine Verzinsung des Vergütungsanpruchs findet nicht statt.
Rechtsgebiete:InsO, ZPO, ZSEG
Vorschriften:InsO § 7 Abs. 3, InsO § 6 Abs. 1, InsO § 64 Abs. 3, ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 284, ZSEG § 16,
Verfahrensgang:LG Zweibrücken 4 T 82/01
AG Zweibrücken IN 9/99

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