JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 09.04.2002, Aktenzeichen: 3 W 236/01
| Leitsatz: | 1. Die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände haben bei der Berechnungsgrundlage der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters außer Betracht zu bleiben, wenn dieser die Gegenstände verwertet hat. 2. Eine Verzinsung des Vergütungsanpruchs findet nicht statt. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO, ZSEG |
| Vorschriften: | InsO § 7 Abs. 3, InsO § 6 Abs. 1, InsO § 64 Abs. 3, ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 284, ZSEG § 16, |
| Verfahrensgang: | LG Zweibrücken 4 T 82/01 AG Zweibrücken IN 9/99 |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 09.04.2002, Aktenzeichen: 3 W 236/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 09.04.2002, 3 W 236/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum