Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 09.03.2000, Aktenzeichen: 5 WF 22/00 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 22/00

Beschluss vom 09.03.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Bei Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts ist jedenfalls der Eltern- bzw. Großelternteil Interessenschuldner, auf dessen Initiative das Verfahren betrieben wird.

2. Die vom Familiengericht in diesen Verfahren zu treffende Kostenentscheidung bezieht sich nur auf die Verfahrensgebühren. Die gerichtlichen Auslagen (hier: Dolmetscherentschädigung) werden vom Kostenbeamten unabhängig von, einer gerichtlichen Kostenentscheidung erhoben.

Dies gilt auch bei einer Einigung der Parteien über die Tragung der "Kosten des Rechtsstreits"; die Regelung der Kostenordnung steht nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten.

3. Soweit einem Kostenschuldner Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt wurde, ist er von der Zahlung der Auslagen befreit. Die übrigen Kostenschuldner sind für die entstandenen Auslagen in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.

4. Die in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG enthaltene Regelung ist in diesen Verfahren auch nicht entsprechend anwendbar.
Rechtsgebiete:KostO, KostVfg
Vorschriften:KostO § 2 Nr. 2, KostVfg § 8 Abs. 3,
Stichworte:Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRÜCKEN – Beschluss vom 09.03.2000, Aktenzeichen: 5 WF 22/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRÜCKEN - 09.03.2000, 5 WF 22/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum