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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 09.02.1999, Aktenzeichen: 3 W 19/00 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 3 W 19/00

Beschluss vom 09.02.1999


Leitsatz:Befangenheit des Zivilrichters bei Vorbefassung als Ermittlungsrichter

Der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in einem auf Anzeige eingeleiteten Strafverfahren ist für sich allein gesehen nicht ausreichend, die Befangenheit des betreffenden Richters in einem zwischen Anzeiger und Beschuldigten parallel geführten Zivilrechtsstreit mit gleichgelagerten Sachverhalt zu begründen.

Beschluss des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 09. Februar 2000 - 3 W 19/00 -.
Rechtsgebiete:ZPO, StPO
Vorschriften:ZPO § 42, ZPO § 118 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 97 Abs. 1, StPO § 102, StPO § 162,

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