JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 08.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 257/00
| Leitsatz: | Beantragt der Verteidiger die Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten, der ansonsten schweigt, ohne Angabe einer Beweistatsache gemäß § 249 StPO, so hat das Gericht dies als Beweisanregung zu behandeln. Behandelt das Gericht statt dessen den Antrag ablehnend nach § 243 Abs. 4 StPO, muss dies mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 243 Abs. 4, StPO § 244 Abs. 2, StPO § 244 Abs. 3, StPO § 249, |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 08.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 257/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 08.12.2000, 1 Ss 257/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum