JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 08.11.2005, Aktenzeichen: 3 W 142/05
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung. 2. Im Falle der Verpflichtung des Zustimmungsberechtigten zur Abgabe der Zustimmungserklärung im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG gilt die Erklärung mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung nach § 894 ZPO als abgegeben. |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 12, ZPO § 894, |
| Stichworte: | Wohnungseigentum, Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum, |
| Verfahrensgang: | LG Trier 5 T 144/03 vom 18.06.2005 AG Wittlich 9 UR II 8/03.WEG vom 07.11.2003 |
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