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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 08.11.2005, Aktenzeichen: 3 W 142/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 142/05

Beschluss vom 08.11.2005


Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung.

2. Im Falle der Verpflichtung des Zustimmungsberechtigten zur Abgabe der Zustimmungserklärung im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG gilt die Erklärung mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung nach § 894 ZPO als abgegeben.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 12, ZPO § 894,
Stichworte:Wohnungseigentum, Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum,
Verfahrensgang:LG Trier 5 T 144/03 vom 18.06.2005
AG Wittlich 9 UR II 8/03.WEG vom 07.11.2003

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