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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 08.04.2002, Aktenzeichen: 5 WF 15/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 15/02

Beschluss vom 08.04.2002


Leitsatz:Die rechtskräftige Aufhebung der Prozesskostenbewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten schließt eine Neubewilligung für das selbe Verfahren nicht grundsätzlich aus. Dies jedenfalls dann, wenn nunmehr wegen einer Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Anordnung von Ratenzahlungen nicht - mehr - in Betracht kommt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 124 Nr. 4, ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2, ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung, Neubewilligung, Ratenzahlungen,
Verfahrensgang:AG Speyer 42 F 430/91

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