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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 08.02.2001, Aktenzeichen: 3 W 266/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 266/00

Beschluss vom 08.02.2001


Leitsatz:1. Der Vormund kann den Antrag, die Einwilligung eines Elternteils in die Annahme als Kind zu ersetzen, auch dann wirksam im Namen des Kindes stellen, wenn er es selbst adoptieren möchte und den hierzu erforderlichen Antrag beim Vormundschaftsgericht bereits gestellt hat.

2. Zur Ersetzung der Einwilligung eines Vaters in die Adoption seines Kindes, dessen Mutter er vorsätzlich getötet hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1748 Abs. 1,

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