JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 07.09.2006, Aktenzeichen: 3 W 122/06
| Leitsatz: | 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kommanditgesellschaft richtet sich der nach § 166 Abs. 3 HGB durchzusetzende Informationsanspruch des Kommanditisten gegen den Insolvenzverwalter. 2. Der Insolvenzverwalter erfüllt diesen Anspruch durch Gewährung von Einsicht in die von ihm in Verwahrung genommenen Geschäftsunterlagen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zu einer weitergehenden Aufarbeitung von Unterlagen auf Kosten der Insolvenzmasse ist er nicht verpflichtet. |
| Rechtsgebiete: | HGB, FGG |
| Vorschriften: | HGB § 166 Abs. 3, FGG § 145 Abs. 1 Satz 1, FGG § 146 Abs. 2 Satz 1, |
| Stichworte: | Informationsanspruch des Kommanditisten gegenüber der insolventen KG, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 3 HK.T 2/06 vom 26.05.2006 AG Montabaur 6 II 1/06 |
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