JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 07.09.2005, Aktenzeichen: 3 W 173/05
| Leitsatz: | 1. Eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist entgegen. 2. Jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, fehlt es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis. |
| Rechtsgebiete: | FGG, FEVG |
| Vorschriften: | FGG § 17, FGG § 22, FEVG § 3 Satz 2, FEVG § 6, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 8 T 181/05 vom 01.08.2005 AG Mainz 409 XIV 36/05.B |
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