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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 07.03.2002, Aktenzeichen: 3 W 14/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 14/02

Beschluss vom 07.03.2002


Leitsatz:1. Der Vorschlag des Betreuten, eine bestimmte andere Person zum Betreuer zu bestellen, begründet - unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit - gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen.

2. Geht ein Schriftsatz zu einem Zeitpunkt ein, der nach dem Datum liegt, den der im schriftlichen Verfahren erlassene gerichtliche Beschluss ausweist, muss das Gericht kenntlich machen, ob es diesen Schriftsatz entgegengenommen und zur Kenntnis erhalten hat (Anschluss an BayVerfGHE BY 31, 235).

3. Unterbleibt die erforderliche Kenntlichmachung und kann daher nicht geklärt werden, ob der Schriftsatz vor der Hinausgabe des Beschlusses bei Gericht eingegangen ist, ist von einem rechtzeitigen Eingang auszugehen.
Rechtsgebiete:GG, BGB
Vorschriften:GG Art. 103 Abs. 1, BGB § 1897 Abs. 4,
Stichworte:Rechtliches Gehör, Reihenfolge von Schriftsatzeingang und Beschlusshinausgabe, Betreuerauswahl,
Verfahrensgang:LG Trier 5 T 127/01
AG Trier 3 XVII 85/96

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