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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 07.03.2001, Aktenzeichen: 3 W 269/00 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 269/00

Beschluss vom 07.03.2001


Leitsatz:Auslagenersatz des vorläufigen Insolvenzverwalters

Für die Erstattung von Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Regelungen des § 8 Abs. 3 InsVV heranzuziehen. Wenn danach die Vergütung "je angefangenen Monat der Dauer" pauschal abzugelten ist, kann nicht unabhängig von der konkreten Dauer auf die Anzahl der Kalendermonate abgestellt werden. Vielmehr ist nur bei Überschreiten eines Monats (bzw. mehrerer Monate) der nachfolgende - angefangene - Monat noch einzubeziehen. Zur Berechnung können die §§ 187 ff. BGB, insbesondere § 188 Abs. 2 und Abs. 3 BGB herangezogen werden.
Rechtsgebiete:InsO, InsVV, BGB
Vorschriften:InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 63, InsO § 65, InsVV § 10, InsVV § 8 Abs. 3, BGB § 187 ff.,

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