JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 07.03.2001, Aktenzeichen: 3 W 269/00
| Leitsatz: | Auslagenersatz des vorläufigen Insolvenzverwalters Für die Erstattung von Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Regelungen des § 8 Abs. 3 InsVV heranzuziehen. Wenn danach die Vergütung "je angefangenen Monat der Dauer" pauschal abzugelten ist, kann nicht unabhängig von der konkreten Dauer auf die Anzahl der Kalendermonate abgestellt werden. Vielmehr ist nur bei Überschreiten eines Monats (bzw. mehrerer Monate) der nachfolgende - angefangene - Monat noch einzubeziehen. Zur Berechnung können die §§ 187 ff. BGB, insbesondere § 188 Abs. 2 und Abs. 3 BGB herangezogen werden. |
| Rechtsgebiete: | InsO, InsVV, BGB |
| Vorschriften: | InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 63, InsO § 65, InsVV § 10, InsVV § 8 Abs. 3, BGB § 187 ff., |
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