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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 06.06.2005, Aktenzeichen: 3 W 16/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 16/05

Beschluss vom 06.06.2005


Leitsatz:Eine zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Grundstücksübereignung im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung ist im Wege der Berichtigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO zu löschen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen sind.
Rechtsgebiete:BGB, GBO
Vorschriften:BGB § 137 Satz 2, BGB § 883, BGB § 2160, GBO § 22 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Unrichtigkeit einer Grundbucheintragung,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 727/04 vom 03.01.2005

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